§1 Es ist darauf hinzuweisen, dass alle hier angebotenen Therapie nicht wissenschaftlich anerkannt sind und deshalb von Krankenkassen nicht oder nur bedingt Kosten übernehmen.
Eine Abklärung über die Kostenübernahme ist deshalb vor Bahndlungsbeginn wünschenswert.
§2 Es wird kein Heilversprechen abgegeben. Eine Heilung kann möglich sein, ist aber nicht zwingend.
§3 Das Honorar ist in bar nach einer Behandlungssitzung an den Therapeuten zu entrichten.
§4 Terminversäumnis
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, wird um eine Stornierung bis zu 12Stunden vorher gebeten.
Sollten Sie die Frist überziehen, wird Ihnen eine Versäumnisgebühr von 35.-€ berechnet.
Für Terminstornierungen die weniger als drei Stunden vor Behandlungstermin liegen fallen die vollen Honorarkosten von
65.-€ an.
§5 Der Patient hat den Behandler darüber zu informieren, welche schulmedizinischen Begleitbehandlungen oder Medikamente
verordnet sind. Auch „harmlose“ Naturheilmittel können Wechselwirkungen mit schulmedizinischen Medikamenten hervorrufen.
Stand Mai 2014
HP Melanie Woll